Lernen macht balabala
Damit ihr auch mal wisst mit welchen Herausforderungen ich es tagtäglich zu tun habe, poste ich mal einen Absatz aus dem Umsatzsteuerrecht, den ich jetzt schon seit ca. 15 Minuten versuche zu verstehen:
§15 Abs.4 UStG: Verwendet der Unternehmer einen für sein Unternehmen gelieferten, eingeführten oder innergemeinschaftlich erworbenen Gegenstand oder eine von ihm in Anspruch genommene sonstige Leistung nur zum Teil zur Ausführung von Umsätzen, die den Vorsteuerabzug ausschließen, so ist der Teil der jeweiligen Vorsteuerbeträge nicht abziehbar, der den zum Ausschluß vom Vorsteuerabzug führenden Umsätzen wirtschaftlich zuzurechnen ist.
§15 Abs.4 UStG: Verwendet der Unternehmer einen für sein Unternehmen gelieferten, eingeführten oder innergemeinschaftlich erworbenen Gegenstand oder eine von ihm in Anspruch genommene sonstige Leistung nur zum Teil zur Ausführung von Umsätzen, die den Vorsteuerabzug ausschließen, so ist der Teil der jeweiligen Vorsteuerbeträge nicht abziehbar, der den zum Ausschluß vom Vorsteuerabzug führenden Umsätzen wirtschaftlich zuzurechnen ist.


2 Comments:
hä bitte was?
gut, dass ich n IT bin ;)
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ark, at 17:06
ich auch ;)
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Benni, at 20:10
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